Informationen zu unseren Zügen und Hinweise für Fahrgäste mit Behinderungen, Inhabern von Deutschland-, Berlin- und anderen Pässen/Karten sowie zur Mitnahme von Kinderwagen, Fahrrädern, Rollstühlen, Gehhilfen und Hunden

Erläuterungen zu den Fahrzeugsymbolen bei unseren Fahrten:


 



Museumszug mit Dampf- bzw. mit Diesellokomotive. Diese Züge führen i.d.R. sowohl einen Buffet- als auch einen Gepäckwagen mit sich (Ausnahmen werden in der jeweiligen Fahrtenbeschreibung ausdrücklich angegeben). Mehrere Wagen sind mit Toiletten ausgestattet.
Im Gepäckwagen werden Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren kostenlos befördert. Grundsätzlich bitten wir für alle Fahrten um die vorherige Anmeldung dieser Gegenstände unter kontakt@berliner-eisenbahnfreunde.de, oder idealerweise schon bei der Buchung im Feld "Sonstige Wünsche". Sie erhalten dann Sitzplätze möglichst nah am Gepäckwagen, so dass Sie nach der Abgabe  keine weiten Wege zu Ihren Sitzplätzen haben. Bitte geben Sie die genannten Gegenstände vor dem Einsteigen bei unserem Personal am Packwagen ab, die Mitnahme in den Personenwagen selbst ist nicht zulässig.

Sofern Fahrräder nicht im Text der jeweiligen Fahrt vom Transport ausgeschlossen sind, ist auf Grund unserer geringen Transportkapazität pro Fahrrad eine Fahrradkarte für den kostenlosen Transport im Gepäckwagen zu buchen. Nicht mitgebuchte Fahrräder sind vom Transport ausgeschlossen!

Wir bitten um Verständnis, dass Lastenfahrräder, Tandems, Dreiräder, Fahrradanhänger, E-Bikes und Elektrorollstühle auf Grund ihres Gewichtes und der Ladebodenhöhe unseres Gepäckwagens vom Transport ausgeschlossen sind.

Achtung Ruß bei dampfgeführten Zügen! Die Dampflok bezieht ihre Kraft aus den Elementen Feuer und Wasser. Für Flecken auf ihrer Kleidung können wir leider keine Haftung übernehmen.

(Die abgebildeten Züge sind symbolisch und geben keine Auskunft über die Zusammensetzung des Zuges)
 


Schienenbusgarnitur VT 95 mit Beiwagen VB 142. Beide Fahrzeuge sind mit je einer Toilette ausgestattet. Der Beiwagen verfügt über ein kleines Dienstabteil, in dem die Beförderung von wenigen kleineren faltbaren Kinderwagen, faltbaren Rollstühlen und Rollatoren möglich ist. Die Mitnahme dieser Gegenstände ist uns rechtzeitig vor der Fahrt unter kontakt@berliner-eisenbahnfreunde.de oder idealerweise schon bei der Buchung im Feld "sonstige Wünsche" anzumelden! Der Transport von Fahrrädern, E-Scootern und anderen Freizeitgefährten ist aus Platzgründen leider nicht möglich!

 


Schienenbus VT 95 ohne Beiwagen. Das Fahrzeug ist mit einer Toilette ausgestattet. Der Transport von Kinderwagen, Rollatoren oder gar Fahrrädern bzw. Rollstühlen ist auf Grund der Platzverhältnisse im Triebwagen leider nicht möglich!

 

Verhalten der Fahrgäste im Zug / Nichtraucherschutz

Die Fahrgäste haben die mit der Fahrkarte verbundenen Plätze der Platzreservierung einzunehmen. Über Ausnahmen entscheidet das Zugpersonal.

Die Fahrgäste haben sich rücksichtsvoll gegenüber den anderen Mitfahrenden zu ver­halten, so, wie sie es selber von diesen erwarten.

In allen Wagen der Museumseisenbahn-Züge der BEF ist das Rauchen nicht gestattet; dies gilt auch für elektrisch beheizte Geräte (z.B. E-Zigaretten oder Wasserpfeifen). Auf den offenen Wagenbühnen und in den Wagenvorräumen besteht ebenfalls Rauch­verbot.

Das Betreten / sonstige Benutzen der Holzbänke bzw. Polstersitze mit Schuhen ist unzulässig; Eltern sorgen hierzu aus der Aufsichtspflicht für ihre Kinder.

Das Öffnen der Fenster bzw. der Lüftungsklappen darf nur mit Zustimmung der ande­ren Mitreisenden geschehen (Vermeidung unerwünschter Zugluft).

Das Hinauslehnen aus dem Fenster ist nicht zulässig (Unfallgefahr). Das Hinauswer­fen von Gegenständen aus dem Zug ist verboten.

Das Öffnen der seitlichen Wagentüren während der Fahrt ist nicht gestattet.

Die historischen Fahrzeuge mit offenen Zugangsbühnen, die während der Fahrt nur mit seitlichen Bühnengittern (Dixtüren) gesichert sind, bergen ein großes Unfall­risiko. Es ist daher untersagt, die Dixtüren während der Fahrt zu öffnen, diese zu durchkrie­chen oder sich während der Fahrt außerhalb der Bühnenum­grenzung aufzuhalten. Da der Gitterabstand bei den Dixtüren verhältnismäßig groß ist und sich damit das Unfall­risiko gerade für Kinder, die kleiner als 1,20 m sind, nochmals enorm steigert, besteht für solche Kinder ein gene­relles Verbot des Aufenthaltes auf den Wagenbühnen wäh­rend der Fahrt. Ausgenom­men hiervon ist der (von Erwachsenen begleitete) direkte Wechsel von ei­nem zum anderen Wagen. Ebenso ist es nicht erlaubt, während der Fahrt Kinder auf den offenen Wagenbühnen auf den Arm zu nehmen.

Der Aufenthalt auf den Übergangsblechen zwischen den Wagen ist nicht zulässig; der Übergang zwischen den Wagen ist zügig durchzuführen.

Kinder bis 12 Jahre dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen an den Fahrten der BEF teilnehmen und sind während der Fahrt grundsätzlich von Erwachsenen zu begleiten.

Außerhalb der Verkehrshalte (fahrplanmäßig zum Ein- und Aussteigen) ist das Öffnen der seitlichen Wagentüren bzw. der Dixtüren nicht erlaubt (z.B. bei Betriebshal­ten auf­grund der Überholung durch schnellere Züge).

 

Generelle Hinweise zum Ein- und Ausstieg

Die Trittstufen unserer Personenwagen und auch die des Triebwagens bzw. dessen Beiwagen sind nicht auf die heutigen Bahnsteighöhen angepasst. Je nach Bahnsteig kann die unterste Stufe über oder auch unter dem Bahnsteigniveau liegen. Dazu kommen unterschiedliche Abstände zu den Bahnsteigkanten. An einigen Haltepunkten gibt es keinen Bahnsteig, dort werden zum Ein- u. Ausstieg von unserem Personal zusätzliche Trittstufen an den Einstiegen bereit gestellt.
Beim Ein- und Ausstieg ist besondere Vorsicht geboten!

 

Hinweise für Menschen mit körperlichen Behinderungen

Die Wagen unseres historischen Zuges wurden zwischen 1922 und 1965 gefertigt und entsprechen nicht den heutigen Standards für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen. Es sind beim Einstieg hohe Stufen zu überwinden, es gibt keine gesonderten Stellplätze für Rollstühle und keine behindertengerechte Toiletten.

 

Hinweise für Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit den Merkzeichen "G", "aG", "H", "Gl", "Bl","B" sowie Inhabern von Deutschland-, Berlin- und anderen Pässen/Karten

Unsere historischen Züge sind kein Angebot des öffentlichen Nahverkehrs.

Wir betreiben unsere Züge in ehrenamtlicher Arbeit in unserer Freizeit. Alle Erlöse aus unseren Zügen dienen ausschließlich dem Erhalt und der Restaurierung unserer historischen Fahrzeuge.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus diesem Grunde keine Ermäßigungen oder Freifahrten gewähren können.

 

Anmerkungen zum Mitführen von Hunden in unseren historischen Zügen

Grundsätzlich können Sie Ihren Hund bei uns kostenlos mitnehmen, wir bitten jedoch darum, das Tier stets angeleint zu lassen. Bei großen Hunden sollten Sie einen geeigneten Maulkorb mitführen und ggf. anlegen, im Einzelfall sind den Anweisungen unseres Zugpersonals Folge zu leisten. Unsere Wagen stammen aus den 20er bzw. 60er Jahren des letzten Jahrhunderts, Bewegungen und Geräuschkulisse sind mit heutigen Fahrzeugen nicht zu vergleichen und könnten das Tier beunruhigen. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.

Prinzipiell gilt, dass mitgeführte Tiere die Sicherheit des Betriebes nicht gefährden dürfen und Fahrgäste nicht belästigt werden. Wir behalten uns vor, Hunde, die durch aggressives Verhalten auffällig sind, von der Beförderung auszuschließen, in diesem Fall ist eine Erstattung des Fahrpreises für den Hundehalter ausgeschlossen!

 

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