Beförderungsbedingungen und Hinweise zu den Zügen
1. Beförderungsbedingungen für die Museumseisenbahn-Züge der Berliner Eisenbahnfreunde e.V. (BEF)
1.1 Geltungsbereich / Eisenbahnverkehrsunternehmen BEF / Trägerschaft
Diese Beförderungsbedingungen und Fahrgasthinweise gelten für alle Fahrten der Museumseisenbahn-Züge der Berliner Eisenbahnfreunde e.V. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Fahrten aus dem nachstehend näher erläuterten Angebot der BEF handelt oder um eine Charterfahrt aus einer besonderen Vereinbarung.
Diese Fahrten werden vom Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) BEF durchgeführt und verantwortet, das EVU wird vom Verein Berliner Eisenbahnfreunde e.V. ehrenamtlich getragen und dient der Umsetzung der satzungsgemäßen Vorgaben, historische Eisenbahnfahrzeuge im Betrieb der Bevölkerung zu zeigen. Alle Einnahmen aus Fahrgeldern, Zuschlägen und sonstigen Gebühren werden dem satzungsgemäßen Ziel des gemeinnützigen Trägervereins zugeführt und abgerechnet.
1.2 Beförderungspflicht
Das EVU BEF unterliegt als Eisenbahnverkehrsunternehmen des nicht-öffentlichen Verkehrs nicht der öffentlichen Beförderungspflicht. Die Durchführung der Fahrten geschieht ausschließlich aufgrund der vertragsrechtlichen Bindung aus dem Fahrkartenverkauf gemäß dem Angebot der BEF (Online aus der BEF-Website oder telefonisch über Tourist-Information Wandlitz, die im Auftrag der BEF handelt, etc.) bzw. einer vertragsrechtlichen Bindung aus der Vereinbarung zu einer Charterfahrt. Bei den Zügen handelt es sich um Sonderzüge, in denen nur die Fahrkarten der BEF gültig sind.
1.3 Fahrkarten (Fahrausweise)
Die für unsere Züge ausschließlich geltenden besonderen Fahrausweise aus dem Angebot der BEF können gemäß den AGB erworben werden. Auf unsere Fahrpreise werden keinerlei Ermäßigungen gewährt. Die Fahrkarten sind mit einer Platzreservierung verbunden. Die Fahrkartenpreise unterliegen keinen Preisregelungen oder -bindungen aus Verkehrsverbünden oder sonstigen Verbänden des öffentlichen Nahverkehrs und auch keinen sonstigen Vorgaben.
Die Fahrkartenpreise sind nach eigenen Kalkulationen der BEF zum einen mindestens kostendeckend gestaltet, zum anderen werden Einnahmen für die Erhaltung der historischen Fahrzeuge auch dringend benötigt.
1.4 Verhalten der Fahrgäste im Zuge / Nichtraucherschutz
Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Verkehrsmittel so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.
Die Fahrgäste haben die mit der Fahrkarte verbundenen Plätze der Platzreservierung einzunehmen. Über Ausnahmen entscheidet das Zugpersonal.
Das Abspielen von Musik usw. von Tonträgern bzw. Datenträgern aller Art ist ausschließlich mittels Kopfhörer gestattet, dabei ist die Lautstärk so zu wählen, dass andere Personen nicht mithören!
Die historischen Fahrzeuge mit offenen Zugangsbühnen, die während der Fahrt nur mit seitlichen Bühnengittern (Dixtüren) gesichert sind, bergen ein großes Unfallrisiko. Es ist daher untersagt, die Dixtüren während der Fahrt zu öffnen, diese zu durchkriechen oder sich während der Fahrt außerhalb der Bühnenumgrenzung aufzuhalten.
Da der Gitterabstand bei den Dixtüren verhältnismäßig groß ist und sich damit das Unfallrisiko gerade für Kinder, die kleiner als ca. 1,20 m sind, nochmals enorm steigert, besteht für solche Kinder ein generelles Verbot des Aufenthaltes auf den Wagenbühnen während der Fahrt (Ausschlaggebend ist, dass sich das Kinn des Kindes bei normalem Stand oberhalb der Dixtür befinden muss). Ausgenommen hiervon ist der (von Erwachsenen begleitete) direkte Wechsel von einem zum anderen Wagen. Ebenso ist es nicht erlaubt, während der Fahrt Kinder auf den offenen Wagenbühnen auf den Arm zu nehmen.
Kinder bis 12 Jahre dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen an den Fahrten der BEF teilnehmen und sind während der Fahrt grundsätzlich von Erwachsenen zu begleiten.
Außerhalb der Verkehrshalte (fahrplanmäßig zum Ein- und Aussteigen) ist das Öffnen der seitlichen Wagentüren bzw. der Dixtüren nicht erlaubt (z.B. bei Betriebshalten aufgrund der Überholung durch schnellere Züge).
Das Hinauslehnen aus dem Fenster ist nicht zulässig (Unfallgefahr). Das Hinauswerfen von Gegenständen aus dem Zug ist verboten.
Das Betreten / sonstige Benutzen der Holzbänke bzw. Polstersitze mit Schuhen ist unzulässig; Eltern sorgen hierzu aus der Aufsichtspflicht für ihre Kinder.
Das Öffnen der Fenster bzw. der Lüftungsklappen darf nur mit Zustimmung der anderen Mitreisenden geschehen (Vermeidung unerwünschter Zugluft).
In allen Wagen der Museumseisenbahn-Züge der BEF ist das Rauchen nicht gestattet; dies gilt auch für alle Arten von Rauchgeräten bzw. Rauchutensilien. Auf den offenen Wagenbühnen, den Toiletten und in den Wagenvorräumen besteht ebenfalls Rauchverbot.
Der Fahrgast darf die Notbremse nur bei Gefahr für seine Sicherheit, die Sicherheit anderer Fahrgäste, anderer Personen oder des Zuges betätigen. Bei missbräuchlicher Betätigung der Notbremse beträgt der zu zahlende Betrag 200,00 EUR, unbeschadet einer Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren und weitergehender zivilrechtlicher Ansprüche. Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die o.g. ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden; in schwerwiegenden Fällen ist eine vorherige Ermahnung nicht erforderlich.
2. Informationen (Fahrgasthinweise) zu unseren Zügen und Hinweise für Fahrgäste mit Behinderungen sowie zur Mitnahme von Kinderwagen, Fahrrädern, Rollstühlen, Gehhilfen und Hunden
2.1 Generelle Hinweise zum Ein- und Ausstieg
Die Trittstufen unserer Personenwagen und auch die des Triebwagens bzw. dessen Beiwagen sind nicht auf die heutigen Bahnsteighöhen angepasst. Je nach Bahnsteig kann die unterste Stufe über oder auch unter dem Bahnsteigniveau liegen. Dazu kommen unterschiedliche Abstände zu den Bahnsteigkanten. An einigen Haltepunkten gibt es keinen Bahnsteig, dort werden zum Ein- und Ausstieg von unserem Personal zusätzliche Trittstufen an den Einstiegen bereitgestellt.
Beim Ein- und Ausstieg ist besondere Vorsicht geboten!
2.2 Hinweise für Menschen mit körperlichen Behinderungen
Die Personenwagen unseres historischen Zuges wurden zwischen 1922 und 1965 gefertigt und entsprechen nicht den heutigen Standards für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen. Es sind beim Einstieg hohe Stufen zu überwinden, es gibt keine gesonderten Stellplätze für Rollstühle und keine behindertengerechten Toiletten.
2.3 Hinweise für Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit den Merkzeichen "G", "aG", "H", "Gl", "Bl","B"
Unsere historischen Züge sind kein Angebot des öffentlichen Nahverkehrs.
Wir betreiben unsere Züge in ehrenamtlicher Arbeit in unserer Freizeit. Alle Erlöse aus unseren Zügen dienen ausschließlich dem Erhalt und der Restaurierung unserer historischen Fahrzeuge.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus diesem Grunde keine Ermäßigungen oder Freifahrten gewähren können.
2.4 Erläuterungen zu den Fahrzeugsymbolen bei unseren Fahrtenbeschreibungen:
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Museumszug mit Dampf- bzw. mit Diesellokomotive: Diese Züge führen i.d.R. sowohl einen Buffet- als auch einen Gepäckwagen mit sich (Ausnahmen werden in der jeweiligen Fahrtenbeschreibung ausdrücklich angegeben). Mehrere Wagen sind mit Toiletten ausgestattet.
Im Gepäckwagen werden Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren kostenlos befördert. Grundsätzlich bitten wir für alle Fahrten um die vorherige Anmeldung dieser Gegenstände unter kontakt@berliner-eisenbahnfreunde.de, oder idealerweise schon bei der Buchung im Feld "Sonstige Wünsche". Sie erhalten dann Sitzplätze möglichst nah am Gepäckwagen, so dass Sie nach der Abgabe keine weiten Wege zu Ihren Sitzplätzen haben. Bitte geben Sie die genannten Gegenstände vor dem Einsteigen bei unserem Personal am Packwagen ab, die Mitnahme in den Personenwagen selbst ist nicht zulässig.
Sofern Fahrräder nicht im Text der jeweiligen Fahrt vom Transport ausgeschlossen sind, ist auf Grund unserer geringen Transportkapazität pro Fahrrad eine Fahrradkarte für den kostenlosen Transport im Gepäckwagen zu buchen. Nicht mitgebuchte Fahrräder sind vom Transport ausgeschlossen!
Wir bitten um Verständnis, dass Lastenfahrräder, Tandems, Dreiräder, Fahrradanhänger, E-Bikes und Elektrorollstühle auf Grund ihres Gewichtes und der Ladebodenhöhe unseres Gepäckwagens vom Transport ausgeschlossen sind.
Achtung Ruß bei dampfgeführten Zügen! Die Dampflok bezieht ihre Kraft aus den Elementen Feuer und Wasser. Für Flecken auf ihrer Kleidung können wir leider keine Haftung übernehmen.
(Die abgebildeten Züge sind symbolisch und geben keine Auskunft über die Zusammensetzung des Zuges)
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Schienenbusgarnitur VT 95 mit Beiwagen VB 142: Beide Fahrzeuge sind mit je einer Toilette ausgestattet. Der Beiwagen verfügt über ein kleines Dienstabteil, in dem die Beförderung von wenigen kleineren faltbaren Kinderwagen, faltbaren Rollstühlen und Rollatoren möglich ist. Die Mitnahme dieser Gegenstände ist uns rechtzeitig vor der Fahrt unter kontakt@berliner-eisenbahnfreunde.de oder idealerweise schon bei der Buchung im Feld "sonstige Wünsche" anzumelden! Der Transport von Fahrrädern, E-Scootern und anderen Freizeitgefährten ist aus Platzgründen leider nicht möglich!
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Schienenbus VT 95 ohne Beiwagen: Das Fahrzeug ist mit einer Toilette ausgestattet. Der Transport von Kinderwagen, Rollatoren oder gar Fahrrädern bzw. Rollstühlen ist auf Grund der Platzverhältnisse im Triebwagen leider nicht möglich!

2.5 Anmerkungen zum Mitführen von Hunden in unseren historischen Zügen
Grundsätzlich können Sie Ihren Hund bei uns kostenlos mitnehmen, wir bitten jedoch darum, das Tier stets angeleint zu lassen. Bei großen Hunden sollten Sie einen geeigneten Maulkorb mitführen und ggf. anlegen, im Einzelfall sind den Anweisungen unseres Zugpersonals Folge zu leisten. Unsere Wagen stammen aus den 20er bzw. 60er Jahren des letzten Jahrhunderts, Bewegungen und Geräuschkulisse sind mit heutigen Fahrzeugen nicht zu vergleichen und könnten das Tier beunruhigen. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
Prinzipiell gilt, dass mitgeführte Tiere die Sicherheit des Betriebes nicht gefährden dürfen und Fahrgäste nicht belästigt werden. Wir behalten uns vor, Hunde, die durch aggressives Verhalten auffällig sind, von der Beförderung auszuschließen, in diesem Fall ist eine Erstattung des Fahrpreises für den Hundehalter ausgeschlossen!

