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Dampflokomotive Ampflwang mit neuer Kesselfrist

Anfang September wurde nach erfolgreicher Kesselrevision mit Wasserdruckprobe durch den zuständigen Kesselsachverständigen des TüV e.V. eine neue dreijährige Kesselfrist bescheinigt. Die neue Kesselfrist war die entscheidende Voraussetzung für den Weiterbetrieb der "Ampflwang" bis zum Jahresende 2013. Nach 88 Jahren unfallfreien Betrieb werden jetzt elektronische Sicherheitseinrichtungen auch für sehr langsame Lokomotiven gefordert, um den Bahnverkehr in Deutschland noch sicherer zu machen. Ende Dezember 2013 wird dann das Feuer in der "Ampflwang" für immer verlöschen.

 

 

 

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