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Hauptuntersuchung unserer Dampflok 65 1057

Entgegen unserer ursprünglichen Planungen werden wir unsere Dampflok „Ampflwang“ nicht mehr betriebsfähig aufarbeiten lassen. Aktuelle gesetzliche Änderungen zwingen uns zur Umstellung unserer Planungen. Mit der 6. Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 25.07.2012 wurde vor allem die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO) in wesentlichen Teilen geändert. Diese Änderungen der EBO treten am 1.12.2012 Kraft. Zugleitstrecken sind mit technischen Einrichtungen auszurüsten durch die ein Zug selbsttätig zum Halten gebracht werden kann. Dies gilt auch für die Strecken nördlich von Basdorf. Sämtliche Triebfahrzeuge müssen mit Einrichtungen versehen sein, die das Überfahren von Halt zeigenden Signalen verhindern. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h muß auch die Beschleunigung gegen ein Halt zeigendes Signal verhindert werden. Diese technischen Einrichtungen lassen sich an unserer Dampflok „Ampflwang“ und an unserer Köf II bauartbedingt leider nicht installieren. Unser Schienenbus VT 95 verfügt bereits über diese Anlagen (PZB 90). Die V 60 soll sie im Rahmen der Hauptuntersuchung erhalten. Im Gegensatz zur „Ampflwang“ ist die 65 1057 für einen Einbau der PZB 90 geeignet. Wir haben uns daher entschieden, die Hauptuntersuchung der 65 1057 zu projektieren. Bitte unterstützen Sie uns bei diesem Projekt.

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